Notizen |
- Der Herd in Bingum ist ihm bei der Erbteilung zugefallen "de unses sehligen Vaders vornembste stede und Wohnplatz gewesen" (Rep. 101 718, 719). Das Steinhaus zu Jemgum (Meckenaborg) besaß er 10 Jahre und dann erhielt es seine Schwester Rixte als Brautschatz (Rep. 101 591, 592).
- Er nennt Amos Crumminga seinen Vetter (Rep. 101 718, 719).
- Zu den Herschuppen gehörten Häuptlinge, Ritter, Edelinge und auch Eigenerben, sofern sie über einen Grundbesitz von über 100 Hektar verfügen. In der Anrede werden die Herschuppen wie die Häuptlinge "Erbare" und "Ersame" genannt.
- Die Kinder aus der Ehe von Sibo und Etta heißen:
- Occa Crumminga oo Dr. Johan Slüter (2.oo Gepke Janssen)
- Foelke Crumminga (+ vor 25.04.1607) oo 29.06.1606 Leo Dornbusch
- Enneke Crumminga 1.oo Tammo v. Bollinghusen, 2.oo 21.10.1621 Wessel von Füllen 3.oo Friedrich Hoyer
- Das Kind aus der Ehe von Sibo und Lamme heißt (Anmerkung "te Emden gehuwd"):
- Tetten Crumminga oo von Huntele
- In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen.
Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard:
- 1 Heerde zu Hatzum
- 1 Heerd zu Wischenborg
- 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt",
1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede.
Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut.
Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593).
Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können.
Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt.
Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592).
Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf.
Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben.
Die Übereinkunft lautet:
"Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende...
Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten.
Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman."
Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt.
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