Notizen |
- Wiard Mennen erbt von der Großmutter Anna eine Warf auf dem Außendeich (Rep. 101 512, 513).
- Vom 29.10.1602 bis zum 01.01.1604 wird der Empfang und die Ausgaben der Klöster Barthe und Meerhausen durch den Rentmeister Wiart von der Haseborg verbucht (Rep. 4 B IV I 60).
- 1574/1632 Vollerbe in der Bauernrolle (Ordonanntie) zu Weener.
- Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
"Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte."
"Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170)
"Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt."
"Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171)
"Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270)
Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte.
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