| Notizen |
- "Fridrich Arends notierte in seiner Erdbeschreibung (1824, S. 245):
„Ob es (in der Siedlung Mark) Häuptlinge gegeben hat, ist zwar nicht bekannt, eine Burg war aber zu Mark, welche der noch lebende Landwirt Ontje Holtkamp besaß und 1776 abbrach, auf der Stelle ein neues großes Platzgebäude aufführend.“
Es handelt sich hier um die Stelle des großen Gulfhofes in Mitling-Mark, heute im Eigentum der Familie Wurps / Aeikens / von Glan....
Bei dem von Arends genannten Ontje Holtkamp in Mark handelte es sich um Ontje Ontjens Holtkamp (*30.09.1742 Mark, +10.01.1829 Mark). Er war der Sohn des Hinderk Jansen Holtkamp (*03.04.1712 Holthusen, +25.12.1780 Kirchborgum) und der Meene Onken von Mark (*05.02.1707 Mark, +06.01.1791 Kirchborgum), Tochter des Onke Onken von Mark (*1648,+17.10.1714). v
Hinderk Jansen Holtkamp und Meene Onken von Mark hatten am 14.02.1738 zu Mark geheiratet. Der Schwiegervater Onke Onken von Mark (*1648) war Fähnrich gewesen. Ob er davon lebte oder von Vermögen bleibt unklar. Vielleicht wurde für ihn auch ein bäuerlicher Betrieb geführt, aber nach seinem Tod (+1714), bestand zur Zeit der Heirat seiner Tochter Meene (1738) offenbar keine landwirtschaftliche Wirtschaft.
Meene hatte eine Schwester Ese von Mark (Eese, Eyse, *um 1700, +vor 1738), verheiratet mit Focke (Wartje, Warntje) Schulte (*1698 zu Dorenborg). Beide hatten einen bäuerlichen Betrieb geführt, aber die Landwirtschaft offenbar nach Eses frühem Tod (+vor 1738) wieder aufgegeben.
Das Ehepaar Meene und Hinderk J. Holtkamp kaufte die Einrichtung des bäuerlichen Betriebs vom Schwager F./W. Schulte.
Damit erhielten sie alles, was zur bäuerlichen Wirtschaft nötig war, Haustiere (Pferde, Kühe, junge Rinder), Getreide (Roggen, Hafer), Hausgeräte, (Wagen, Pflug, Egge, Fässer, Käsepresse u. a,). für die Summe von 1.300 ostfriesischen zehnschaapigen Gulden.
Demnach begann das Ehepaar Ontje Ontjes Holtkamp und Meene Onken von Mark nach ihrer Heirat (1738) mit dem bäuerlichen Betrieb, vermutlich auf der ererbten Plaatze in Mark.
Die Ehefrau Meene Onkens von Mark (*1702) hatte offenbar nur die Hälfte des „Steinhausplatzes“ in Mark geerbt.
Der besagte Platz scheint bereits von ihrem Großvater Onke Onkens, dem Jüngeren von Mark (*1620, +vor 1681) im Testament nach dessen Tod (+vor 1681) unter die beiden Söhne geteilt worden zu sein, unter Meene Onkens Vater Onke Onkens von Mark (*1648,+1714) und dessen Bruder Wiard (Wyert) Onkens von Mark (*1650, +1730). Wiard (Wyert) (*1650) heiratete nach Larrelt, war dort Deichrichter und Kirchvogt, kehrte später allerdings nach Mark zurück und starb dort im hohen Alter von 80 Jahren (+1730).
Da Wiard (Weyert) bereits 1730 verstarb, war es wohl dessen Sohn Ontje Weyerts von Mark, der 1738 bei der Hochzeit seiner Kusine Meene Onkens von Mark anwesend und genannt war und im Protokoll ungenau als „Onkel“ bezeichnet wurde, tatsächlich Meenes Vetter war. Ihm gehörte die andere Hälfte des Hausplatzes als sein Erbteil.
Das Ehepaar Holtkamp/von Mark lebte (vermutlich) auf der genannten Hofstelle. Familiär hatte das Ehepaar manchen Schlag hinzunehmen: Von ihren 6 Kindern starben 3 schon im Kleinkindalter.
Wirtschaftlich gelang ihnen manches. Sie wirtschafteten sehr lange 39 Jahre auf der Stelle.
Allerdings scheint dann ihr Anwesen von einem Feuer zerstört worden zu sein, ein schwerer Schlag.
Nach dieser langen Zeit (1775) drang Meene Onkens von Mark darauf, auch die andere Hälfte des ihr zur Hälfte von ihrem Großvater vererbten „Steinhausplatzes“ zu erwerben, die dem Vetter Onke Weyers gehörte. Tatsächlich kaufte das Ehepaar diese halbe Platzen-Stelle für 16.000 Gulden (1775), wonach der Gesamtbesitz 32.000 Gulden wert war, eine nicht ganz unbedeutende Summe.
In der Notiz von 1775 wurde angedeutet: „Das Gebäude war abgebrannt, musste neu errichtet werden.“ Wann genau es zu diesem Brand kam, bleibt unbekannt.
Tatsächlich errichtete das Ehepaar (1776) einen neuen Gulfhof, der nach nunmehr 242 Jahre, bis heute noch besteht. Der Bau war mit großem Finanzaufwand verbunden. Noch im Jahr davor hatten sie mit 16.000 Gulden die zweite Hälfte des Hausplatzes dazu erworben. Dazu kam jetzt noch der Hausneubau des abgebrannten Hofes. Verfügte das Ehepaar zusätzlich über eine Hofstelle in Weenermoor, musste bei einer solchen finanziellen Kraftanstrengung doch Geld geliehen werden, 12.000 Gulden, die allerdings bis 1793 zurück gezahlt waren.
Das Datum des Hausneubaus (1776) erscheint glaubwürdig, zumal die Jahreszahl gleich zweimal in der Mauerinschrift des Gulfhofes bestätigt wird.
Das Ehepaar Holtkamp/von Mark hatte damit in einer großen Kraftanstrengung eine große Leistung hinter sich gebracht, die Wohnstelle wieder zur Gänze in den Besitz der engeren Familie zurück gebracht und darüber hinaus den Neubau des Gulfhofs vollendet.
Vermutlich war dies der Zeitpunkt über die weitere Zukunft nachzudenken.
Inzwischen hatte der Sohn des Ehepaars, Ontje Ontjens Holtkamp (*30.09.1742) zu Weener Trientje Jaspers Goemann (*07.05.1749 Weener, +05.10.1808 Mark) geheiratet, (02.09.1772). Ontje Holtkamp übernahm vermutlich kurz nach 1776 den väterlichen Betrieb, auf dem er nun erfolgreich wirtschaftete.
Er war ein engagiert auftretender Mensch mit Selbstbewusstsein, beklagte sich heftig über die, aus seiner Sicht, nicht angebrachte, massenweise Einquartierung preußischen Militärs im Krieg der Engländer und Preußen gegen das revolutionäre Frankreich, die ihn vermutlich selbst betraf. Im April 1795 kam es zum heftigen Schusswechsel über die Ems, die zu der Zeit die Frontlinie zwischen den Kriegsparteien bildete. Aus der Zeit stammt auch die im Mauerwerk des Hofes Folkerts in Mark eingefügte französische Kanonenkugel, die im April 1795 abgefeuert wurde.
Ontje Ontjens Holtkamp war Sielrichter (Deichrichter) in Mark, damit zu seiner Zeit einer der einflussreichsten Personen dort. Sein Selbstbewusstsein gründete sich auch auf ein Briefdokument, das auf seinem Ahne Onke Folkerts von Mark (*um 1559) zurück ging. Der hatte das Familienwappen in Prag verbessert. Er sah das Jagdrecht über das westliche Overledingen bei seiner Familie und fühlte sich zur lokalen Teilverpachtung des Jagdrechts berechtigt.
Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass genau er, als bedeutender Mensch in Mark, den Briefwechsel mit Fridrich Arends führte (1818-1823). Ontje Ontjes Holtkamp war zu der Zeit nicht mehr ganz jung (76-81 Jahre), aber offenbar klar bei Verstand. Im möglichen Briefwechsel konnte er auf Beobachtungen zurück greifen, den Bau des neuen Gulfhofes, den er selber im Alter von 34 Jahren miterlebt hatte.
Unter diesen hiermit genau kontrollierten Randbedingungen erscheinen die Anmerkungen von Fridrich Arends über den Gulfhof in Mark glaubhaft, was die Zeit seiner Erbauung angeht (1776)..."
https://altes-papenburg.de/gulfhaus-von-1776/
- Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
"Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt."
"Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt.... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171)
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