Der Stammbaum der Familie ter Haseborg
Die Reise unserer Familie durch die Zeit
Treffer 751 bis 800 von 1,147
# | Notizen | Verknüpft mit |
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751 | In den Jahren 1843 und 1844 muss das Paar zwei ihrer 8 Kinder (Menno und Helene) beerdigen. Ida selbst stirbt im Alter von 32 Jahren an der Schwindsucht (=Tuberkulose). Zwei Tage nach ihr stirbt die vier Monate alte Tochter Helene. Mutter und Tochter wurden in einem Sarg beerdigt. Neun Monate zuvor ist Balthasar im Alter von 36 Jahren, an der Schwindsucht gestorben. Ihre verbliebenen Kinder waren somit früh Waisen. | ter Haseborg, Ida (I0300)
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752 | In den Jahren 1888 - 1893 fährt er auf dem 1863 in Rotterdam gebauten Schiff "Nerus". Auf diesem Schiff kommt auch sein erster Sohn aus zweiter Ehe (Johann) und evtl. auch Mary und William zu Welt. Am 12.07.1893 steht im "Het nieuws van den dag : kleine courant": London: Het Ned. schip Nereus, kapt. J. L. Jansen van hier na Santos is lek te Paulliac binnengeloopen." Von der Ladung (300 vaten cement) mussten 30 Tonnen über Bord geworfen werden. Am 14.08.1893 steht im Rotterdamsch nieuwsblad: "De reparatiekosten van het Nederl. schip Nereus, van London na Satos, met schade allhier binnen, zullen de waarde overtreffen." (Die Reparaturkosten des niederl. Schiffs Nereus, von London nach Satos, mit Schäden hier im Inneren, übersteigen den Wert.) Am 28.08.1893 steht er als Kapitän seines Schiffes "Nereus" in der Zeitung: "is te Bordeaux veroordeelt". Am 20.09.1893 steht im Rotterdamsch nieuwsblad: "Bordeaux: Het Nederl. schip Nerus is heden in veiling gebracht doch werd niet verkocht" (wurde heute versteigert, aber nicht verkauft). Es folgen noch einige Zeitungsartikel die Ladung und das Schiff betreffend. | Janssen, Jan Luiken (I0402)
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753 | In der Kirche Hatzum zeigt die Eingangstür der Bankreihe (Nr. 15), gleich rechts am Eingang das Wappen der alten Hatzumer Häuptlingsfamilie (Isemt von Hatzum): Pferd und Reiter mit Streitaxt. | von Hatzum, Isempt (I0805)
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754 | In der Kirche Ochtersum ist ein Foelrich ter Haseborg unter den Gefallenen 1914-18. verzeichnet. Wohnort Schweindorf. Noch unsicher ob es dieser ist. | ter Haseborg, Folrich Emil (I0845)
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755 | In der Todesanzeige von einer Berta Lauff ist zu lesen, dass sie für die Familie Diabo in Kesmark, Liegnitz, Gotha, Eberfeld und Oldenburg gesorgt hat. Über Berta Lauff wurde ein Buch geschrieben: "Grüsze mir mein Ungarland". Der Baptistenprediger Richard Diabo nimmt 1908 im oberungarischen Késmárk ein 11-jähriges Waisenkind in seine Familie auf. Das Mädchen, zärtlich Dedda oder auch Bertuschka genannt, lebt dort mit den verschiedenen Generationen bis zu ihrem Tod im 92. Lebensjahr als Kindermädchen, Hausmagd und Hausangestellte. Der Autor beschreibt spannend den Weg dieser gesegneten Frau über viele Schauplätze, dem alten Ungarn der österreichisch-ungarischen Monarchie, den Schlachtfeldern des Ersten Weltkrieges am Isonzo, dem Kessel von Budapest 1945 oder dem Balaton nach dem Zweiten Weltkrieg. Dabei wird deutlich, wie der manchmal harmonische und manchmal verhängnisvolle Verlauf der deutsch-ungarischen Geschichte Persönlichkeiten geprägt hat." | Diabo, Richard Adolf Paul (I0154)
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756 | In der Todesanzeiges vom Bruder Johannes werden zwei Geschwister erwähnt, unter anderem Hinnerike. Ich habe auf dem Friedhof Rorichum diesen Grabstein gefunden und gehe davon aus, dass es sich um sie handelt. | ter Hazeborg, Hinnerike (I0074)
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757 | In dieser Handschrift wird auch erwähnt, dass Tede Ockelens im Jahr 1529 einen Verkauf mit Sybo Hoitets tätigt. Sie wird wohl Theda, Frau des Ockelen gewesen sein und eine nahe Verwandte. | Hoytken, Sybo (I1274)
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758 | In einem Erbschaftsvertrag vom 05. Mai 1573 wird festgehalten, dass Heuwe 13 Grasen Land zu Stapelmoor für 406 Taler verkauft und diesen Betrag noch nicht mit seinen Geschwistern geteilt hat. Als Vormünder seines Sohnes Heuwe werden "Wyardt Foelckens to Weener sampt Manno von Leher" bestimmt (Rep. 222-6) | von Aylingewer, Heuwe Heuwen (I0901)
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759 | In einem Prozess wird die Verwandtschaft deutlich: "Sibern Vater Hayo, Alrichs broder gewesen. Alrich, Hayen broder, telde (hinterlässt) Wyart, von Wyart sein nach geblieben Alrich, Rent, Memmo gebroder und Folcke eine suster (Rep. 101 677, 678). | Hayen, Sybern (I0834)
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760 | In einem Übereinkommen aus dem Jahr 1576 zwischen Uko Sparringa und Uko Focken wird Ocka als "Tyarps Moder Suster Tyacke" bezeichnet, somit wäre sie nicht die Tochter von Tyake, sondern ihre Schwester. In einer beiliegenden Stammtafel ist sie jedoch als Tochter von Tyake verzeichnet (Rep. 220-6, 74). | Ehrden, Ocka (I0832)
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761 | In einer Erbteilung vom 05.05.1573 erhält Heuwe, wie auch sein Bruder Uko von Rentke Crummingas Kindern noch seinen Anteil von der Bonenburg. | Sparringa, Dr. Uko Heuwen von Aylingewer (I1382)
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762 | In einer Erbteilung vom 05.05.1573 erhält Heuwe, wie auch sein Bruder Uko von Rentke Crummingas Kindern noch seinen Anteil von der Bonenburg. | von Aylingewer, Heuwe Heuwen (I0901)
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763 | In einer Urkunde vom 03. März 15?? (nicht lesbar) geht es um einen Rechtsstreit zwischen Hayke Betkens to Stapelmoer (Kläger) und Folqwen, sel. Aldrick to Weener Witwe und Tyaken, sel. Hayyens daselbst Witwe. Der Streit geht um Land in einer Venne bei Holthuesen, aus dem Nachlass von Haykens Bruder Ontke, das er mit Wiederkauf an sel. Ummen to Weener verkauft hatte. Zeugen sind Sybo Hayken (Amtmann zu Leer) und Jelricus (Amtsschreiber up den Orde von 1518-1528). | Sieben, Ontke (I0905)
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764 | In einer Urkunde vom 03. März 15?? (nicht lesbar) geht es um einen Rechtsstreit zwischen Hayke Betkens to Stapelmoer (Kläger) und Folqwen, sel. Aldrick to Weener Witwe und Tyaken, sel. Hayyens daselbst Witwe. Der Streit geht um Land in einer Venne bei Holthuesen, aus dem Nachlass von Haykens Bruder Ontke, das er mit Wiederkauf an sel. Ummen to Weener verkauft hatte. Zeugen sind Sybo Hayken (Amtmann zu Leer) und Jelricus (Amtsschreiber up den Orde von 1518-1528). | Folque, Foelque (I0884)
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765 | In einer Urkunde vom 03. März 15?? (nicht lesbar) geht es um einen Rechtsstreit zwischen Hayke Betkens to Stapelmoer (Kläger) und Folqwen, sel. Aldrick to Weener Witwe und Tyaken, sel. Hayyens daselbst Witwe. Der Streit geht um Land in einer Venne bei Holthuesen, aus dem Nachlass von Haykens Bruder Ontke, das er mit Wiederkauf an sel. Ummen to Weener verkauft hatte. Zeugen sind Sybo Hayken (Amtmann zu Leer) und Jelricus (Amtsschreiber up den Orde von 1518-1528). | von Aylingewer, Tyake (I0829)
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766 | In einer Urkunde vom 21.05.1471 wird Bawe mit der Mutter in einem Landtausch-Dokument genannt. Der Johanniter-Orden-Jemgum übergibt Landstücke bei Mitling an Bawe "suster Ocken echte dochter". Das Kloster erhält ein für es günstiger gelegenes Land in Jemgum, das Bawe gehörte. | Erdsena, Bawe (I1288)
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767 | In einer Urkunde vom 21.05.1471 wird Bawe mit der Mutter in einem Landtausch-Dokument genannt. Der Johanniter-Orden-Jemgum übergibt Landstücke bei Mitling an Bawe "suster Ocken echte dochter". Das Kloster erhält ein für es günstiger gelegenes Land in Jemgum, das Bawe gehörte. | Ewen, Ocka (I1285)
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768 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | von dem Bunde, Etta (I1602)
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769 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Unicken, Hilla (I1509)
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770 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Unicken, Awe (I1508)
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771 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Unicken, Etta (I1507)
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772 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Unicken, Hayo tho Leer (I1506)
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773 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Unken, Johan von Leer (I1375)
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774 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Crumminga, Sibo Louwerts zu Bingum (I0880)
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775 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Heynen, Johan (I0837)
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776 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Heynen, Egge (I0836)
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777 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Ismetsna, Jarch "von Hatzum" (I0833)
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778 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Ehrden, Ocka (I0832)
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779 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Syboltz, Heyno "upt Wolt" (I0831)
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780 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | von Aylingewer, Tyake (I0829)
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781 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Crumminga, Etta Haykens tho Middelstum (I0799)
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782 | In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen. Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard: - 1 Heerde zu Hatzum - 1 Heerd zu Wischenborg - 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt", 1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede. Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut. Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593). Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können. Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt. Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592). Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf. Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben. Die Übereinkunft lautet: "Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende... Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten. Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman." Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt. | Wiardes, Menne thor Haseborg (I0798)
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783 | In QuF 1/1954 wird darauf verwiesen, dass er 1726 wahrscheinlich als verschollen gilt. Er wird im OSB Weener 1741 als "brouwer" erwähnt, als sein uneheliches Kind Susanna zur Welt kommt. Zu diesem Zeitpunkt ist er schon 40 Jahre alt. Die Mutter Gepke erst 21. Die beiden heiraten 11 Jahre später im Jahr 1752. Es wäre also gut möglich, dass er vorher schon einmal verheiratet war. Die Ehe wird von seinem Bruder Fokko Jans ter Haseborg geschlossen, der seit 1745 Pastor in Weener ist. | ter Haseborg, Temme Janssen (I0335)
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784 | In Stapelmoor besaß Jan Luiken die Windmühle, eine Bäckerei, eine Schweinezucht und ein Wohnhaus. | ter Haseborg, Jan Luiken Janssen (I0532)
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785 | Jan Alberts Scherts ist 1847 im Gefängnis von Hoor, wegen einem "Eenvondige Diefstal" (einfacher Diebstahl). | Scherts, Jan Alberts (I1367)
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786 | Jan Antoni stirbt unverheiratet im Alter von 31 Jahren. | Antoni, Jan (I1141)
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787 | Jan Helmers Antonis ist der Stammvater der noch heute existierenden ostfriesischen Familie Antoni (Leer, Weener, Emden, Bad Zwischenahn, Oldenburger Umland, Detmold, Neuss). | Antonis, Jan Helmers (I1136)
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788 | Jan Luiken Janssen ter Haseborg fiel, im Alter von 35 Jahren, im 1. Weltkrieg. Sein Name steht in der Verlustliste vom 20.06.1917. Er soll in einem Kameradengrab auf dem Soldatenfriedhof Cerny-en-Laonnois oder Vauxbuin beigesetzt sein. Jedoch ist es trotz Nachforschungen seines Enkels Jan Luiken ter Haseborg unbekannt, ob dieses Grab wirklich existierte. Es ist nicht mehr aufzufinden. | ter Haseborg, Jan Luiken Janssen (I0532)
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789 | Jan Luiken Janssen the Younger was born in 1849, son of Jan Luiken Janssen. At the age of 14, he went to sea as a cabin boy and cook, which was unsurprising because there were at least two sea captains in the family. His first wife was Everviena ter Hasborg (1848-1885) and they had six children. He met his second wife, Elisabeth Hosking, when his ship was in a French port for repairs. Her father, William Hosking, had been invited to hold church services and Jan met her then. The two were engaged by the time the ship was repaired. The marriage took place in Southampton, England, in 1888. Their second child, Mary, was born in 1890 on board a ship Jan captained that was en route to Amsterdam from Rio de Janeiro with a load of mahogany. He continued in transatlantic shipping as long as he could while still using sailing ships. At last, on one trip he was delayed by storms so long that the insurance for the cargo expired. His choice was either switching to steam ships or changing his way of life, and he chose the latter. He immigrated to the U.S. in 1894 to become a farmer, even though his daughter recalled that he was "a total stranger to every aspect of farming." He was living in Ross, Franklin County, IA, by 1900. Living with him were two children from his first marriage and five from his second, only the youngest being born in the U.S. Jan remained there for the remainder of his life. He died in 1904 after a long illness and is buried in Hillside Cemetery, Sheffield, IA. Following the ways of his ancestors, he read aloud from the Bible every day and said grace before every meal, always in High German. Last name is spelled Johnsen on the 1900 Census. https://www.wikitree.com/wiki/Janssen-1735 | Janssen, Jan Luiken (I0402)
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790 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Hosking, William James (I1719)
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791 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Janssen, Oliver (I0775)
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792 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Janssen, Wilhelm Eberhard (I0774)
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793 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Janssen, Mary Elisabeth (I0773)
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794 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Janssen, Johann Ludwig (I0772)
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795 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Hosking, Elizabeth Sarah (I0771)
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796 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Janssen, Swanette Johanna Helene (I0763)
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797 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Janssen, Everwien (I0761)
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798 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Janssen, Wobbine Amossine (I0404)
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799 | Jan Luiken und Elizabeth wandern mit den Kindern Wobbine, Everwien, Wilhelm und Oliver im Jahr 1894 in die USA ein. Die Kinder Swanette, Johann und Mary folgen ihnen 1898. Elizabeths Vater William wandert 1900 ebenfalls in die USA aus. Jan Luikens Schwester Christine ist ebenfalls ausgewandert. (Über die Homepage http://castlegarden.org findet man Albert Wilms, workman, 36 und Christine Wilms wife, 29 die von Bremen mit dem Schiff "Rhein" am 23.04.1884 in den USA ankommen). | Janssen, Jan Luiken (I0402)
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800 | Jan Mennes war von 1813 bis 1816 Bürgermeister von Scheemda unter Louis Napoleon Bonapate. | ter Haseborg, Jan Mennes (I0303)
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