Der Stammbaum der Familie ter Haseborg

Die Reise unserer Familie durch die Zeit.

Notizen


Stammbaum:  

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451 Der Sohn stirbt ungetauft im Alter von 2 Tagen. Voget, ... (I1861)
 
452 Der Tod von Albert und seinem Bruder Ubbo liegen nur 3 Monate auseinander. Die Grabplatte nennt ihre beiden Namen. ter Haseborg, Albert Egges (I0474)
 
453 Der Tod von Albert und seinem Bruder Ubbo liegen nur 3 Monate auseinander. Die Grabplatte nennt ihre beiden Namen. ter Haseborg, Ubbo Everts (I0473)
 
454 Der Verstorbene war Gefreiter der Landwehr und war bei dem Reserve Infanterie-Regiment in Flandern/Belgien. Denekas, Johann (I1784)
 
455 Der Verstorbene war nicht verheiratet. ter Hazeborg, Hilferdus Johannes (I0256)
 
456 Der Wohnort Woltersterborg ist bei der Hochzeit des Sohnes Aams angegeben (siehe OSB Grotegaste 326) Groeneveld, Elzen Amos (I0747)
 
457 Die älteste, von Berthold Klinghe gegossene Glocke zu Borgen nennt 1509, neben den schon 1484 genannten Herrn Egghe nur Siwke, als damaligen Kerkvogt. Hoytets, Siwke to Borgen (I1352)
 
458 Die Angaben im OFB Neermoor 4214 und auf dem Grabstein sind nicht identisch. Laut OSB Neermoor wird Geerd Simon Schoon (verheiratet mit Antje Eggen) am 24.03. geboren und am 28.03.1854 in Warsingsfehn getauft. Die Konfirmation hat, nach OSB Neermoor, am 02.04.1874 in Neermoor stattgefunden. Daten von Antje Eggen werden im OFB Neermoor nicht angegeben. Schoon, Geerd Simon (I1208)
 
459 Die Berufsbezeichnung 'Med. practicus' lässt vermuten, dass Hayke Sybens ein medizinisches Studium absolvierte, jedoch keinen Doktorgrad erreichte. Sybens, Mester Hayko (I0828)
 
460 Die Bezeichnung "Meester / Mester" war in Norddeutschland und in den Niederlanden die Anrede für eine Person, die auf einem bestimmten Gebiet ein hohes Bildungsniveau erreicht hatte. Sybens, Mester Hayko (I0828)
 
461 Die Burg Hatzum kommt durch ihre Vermählung 1624 mit Folpt Harringa an das Geschlecht Harringa. von Hatzum, Jevsta (I0811)
 
462 Die Daten von Grietje sind handschriftlich im OSB Vellage und Halte hinzugefügt. Busemann, Grietje (I1347)
 
463 Die Ehe blieb kinderlos. Isemtsna, Tyacke Jarchena (I0873)
 
464 Die Eltern Rudolf und Margaretha Block wandert mit den Kindern am 27.03.1884 von Amsterdam mit dem Schiff Zaandam in die USA ein. Rudolf gibt als Beruf "Farmer" an. Sie nennt sich bei der Einwanderung Margje (http://castlegarden.org/). Block, Rudolph Johann (I1400)
 
465 Die Eltern Rudolf und Margaretha Block wandert mit den Kindern am 27.03.1884 von Amsterdam mit dem Schiff Zaandam in die USA ein. Rudolf gibt als Beruf "Farmer" an. Sie nennt sich bei der Einwanderung Margje (http://castlegarden.org/). Block, Behrend Jans (I1174)
 
466 Die Eltern sind bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet. Die Mutter wird als "Huishoulster" bezeichnet. Henricus ter Hazeborg "erkennen de Vader van dit Kind te zyn". ter Hazeborg, ... (I0572)
 
467 Die erste Nennung der "Umeburch" stammt aus dem Jahr 1447. Ulrich Cirksena kaufte Lyuppo to Ummeburch mit einem namhaften Betrag aus der Gefangenschaft in Groningen frei. to Ummeborg, Lyuppo (I1409)
 
468 Die Familie "van Lingen" stellt seit etwa 1460 zwei Ratsherren und einen Bürgermeister in Emden und ist später in Norden ansässig. van Lingen, Johan (I1468)
 
469 Die Familie Uldinga hat, wie die vier weiteren Familien und Stifter Cirksena, tom Brok, Attena und Manninga, einen Abschlussstein mit ihrem Wappen im Chor der Ludgerikirche in Norden. Uldinga, Bener von Eckel (I1513)
 
470 Die Familien stammen aus Rorichum und Emden.  Waalkes, Berend (I0621)
 
471 Die Fotos zeigen das Denkmal in Warsingsfehn (Kirche) und in Neermoor. ter Hazeborg, Geerd (I0109)
 
472 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
"Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270)
Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. 
Temmen, Jan ter Haseborg (I0332)
 
473 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
"Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte."
"Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) 
Klaasen, Lucas (I1466)
 
474 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
"Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte."
"Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) 
Mensen, Haÿke (I1453)
 
475 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
"Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte."
"Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) 
Leemhuis, Robert Lammers (I1256)
 
476 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
"Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt."
"Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt.... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) 
Groeneveld, Else Hinderiks (I1225)
 
477 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
"Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt."
"Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt.... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) 
Holtkamp, Monsieur Ontje Ontjes (I0647)
 
478 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
"Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt."
"Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt.... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) 
Groeneveld, Amos Elzen (I0457)
 
479 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. 
Erdsena, Haike (I1359)
 
480 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. 
Goeman, Monsieur Hindrik Harms (I1216)
 
481 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben.
Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. 
Alrichs, Wiard tho Weener (I0885)
 
482 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. Müntinga, Menne Jans (I1497)
 
483 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. Conring, Jobst Warners (I1186)
 
484 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. Vlaßkoper, Meister Otto (I0910)
 
485 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. Sybens, Egbert (I0877)
 
486 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. Mennen, Wiart von der Haseborg (I0822)
 
487 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. Hoytken, Sybo (I0626)
 
488 Die Funktion des Deichrichters, Sielrichters, Rentmeisters, Armenvorstehers oder Kirchvogts war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. Pannenborg, Lucas Claessen (I0422)
 
489 Die Galerieholländer-Windmühle in Stapelmoor wurde 1909 von Jan Luiken ter Haseborg erbaut und ist noch voll funktionsfähig. Für den Bau der Mühle wurde seine fast hundertjährige Stapelmoorer Ständermühle (Bockwindmühle), die auf dem Ballerschen Grundstück am Möhlenweg stand, abgerissen. Es wurden die 18,50 Meter langen Flügel und eine Hebevorrichtung zum Auswechseln der Mühlsteine übernommen.
Über dem Mühlentor findet sich die Inschrift "JLTH BD 1909" - die Initialien von Jan Luiken und seiner Frau Bertha.
1919 verkauften seine Erben (über einen bestellen Vormund) die Mühle an den Müller Marikus Antoni Hemmen aus Victorbur. Sein Sohn Johann führte den Betrieb bis 1951 fort, der dann Anfang der 50er Jahre den Staffelstab an Beene Wichers weitergab. Dessen Sohn Heinz Wichers betrieb die Mühle bis zu seinem Tod im Jahre 2009. Seitdem halten die vier Töchter den Mühlenbetrieb aufrecht. 
ter Haseborg, Jan Luiken Janssen (I0532)
 
490 Die Gedenktafel stammt vom Friedhof Möhlenwarf. ter Haseborg, Everwien (I0461)
 
491 Die Geschwister Jan und Susanne sind im Jahr 1792 zur Welt gekommen. Sind sie Zwillinge? Harms, Susanne (I0653)
 
492 Die Grabinschrift lautet: "Hier ruhet mit sechs Kindern Heepke S. Reinemann Ehefrau des S. H. Feenders". Reinemann, Heepke Sieverts (I1304)
 
493 Die Haseborg ist wohl im Eigentum der Familie Zernemann geblieben, obwohl die ter Haseborgs dort gewirtschaftet haben. Möglicherweise haben sie den Hof zwischenzeitlich aber auch wieder "zurückgeerbt". An wen genau der Heerd nach dem Verkauf (vor 1728) durch die mit der Familie ter Haseborg verwandte Familie Zernemann ging, ist nicht bekannt.
Am 20. September 1746 kaufte Hinrich Gryze von dem Kapitän Rudolf Carl Stiesser und Carl Ludewig Heiland et Consorten die Haseborg für 6500 Reichstaler ostfriesisch. Die Familie Gryze hatte bereits in den Jahren zuvor einige Ländereien von der Familie ter Haseborg erworben. Hinrich Gryze gehörte zu der alteingesessenen und einflußreichen Familie Gryze (Grijze) und war der Urururgroßvater des letzten Eigentümers der Haseborg. 1912 mußte die Familie Gryze Land und Hof wegen der geplanten Emsbegradigung an den Fiskus verkaufen. 
zu der Haseborch, Etta Wierdts (I0824)
 
494 Die Haseborg wird sehr wahrscheinlich später auf dem Land gebaut, auf dem vorher die Ummeborg (auch Huweghenborch, Humeghenborch) stand. to Ummeborg, Lyuppo (I1409)
 
495 Die Hochzeit des Paares Everwinn ter Haseborg und Klasina Gras hat nicht stattgefunden, die Verlobung wurde aufgehoben (der Kirchenbuchführer unterschreibt am 9. August 1873). Gras, Klasina (I0317)
 
496 Die Hochzeit fand wohl zwischen 1911 und 1916 statt. 1911 lebt sie noch im Haushalt ihrer Eltern, 1916 in einem Haushalt mit ihrem Mann. Keast, Abbiegail Irene (I1904)
 
497 Die jüngeren Geschwister werden ab 1699 in Weener geboren. Vietor, Martha (I1473)
 
498 Die Kellerfenster seines Hauses hatten die Form eines Bullauges. Janssen, Jan Luiken (I0708)
 
499 Die Kinder aus der Ehe von Sibo und Etta heißen:
- Occa Crumminga oo Dr. Johan Slüter (2.oo Gepke Janssen)
- Foelke Crumminga (+ vor 25.04.1607) oo 29.06.1606 Leo Dornbusch
- Enneke Crumminga 1.oo Tammo v. Bollinghusen, 2.oo 21.10.1621 Wessel von Füllen 3.oo Friedrich Hoyer 
Crumminga, Sibo Louwerts zu Bingum (I0880)
 
500 Die Kinder des Paares heißen:
- Focke Feiken (er wird 1559 und in einem Prozess von 1615-1658 genannt (Rep. 101 677, 678))
- Garlich Feiken oo mit der Schwester des Gerst Evers zu Jemgum (ihre Kinder: Focke, Jürgen oo Etta v. Lengen, Feiken oo Gesa ter Braeck). Garlich wurde von Uko Focken und Sybern aufgezogen und führte zu Uko Fockens Lebzeiten dessen "Märckzeichen unnd nahmen". Garlich soll er ein sehr verwerfliches Leben geführt habe. Ihm wird "Unzucht mit den Mägden" vorgeworfen (Rep. 101 677, 678) Seine Kinder bzw. Enkel führen einen Prozess (1602-1610) wegen der Erbschaft des Uko Focken (Rep. 10 463-466).
- Ulbeth Feiken (Rep. 101 677, 678) 
Ulberdes, Feiko upt Wold (I1590)
 

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