Der Stammbaum der Familie ter Haseborg
Die Reise unserer Familie durch die Zeit
Treffer 401 bis 450 von 1,147
# | Notizen | Verknüpft mit |
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401 | Die Eltern Rudolf und Margaretha Block wandert mit den Kindern am 27.03.1884 von Amsterdam mit dem Schiff Zaandam in die USA ein. Rudolf gibt als Beruf "Farmer" an. Sie nennt sich bei der Einwanderung Margje (http://castlegarden.org/). | Wessels, Margaretha Helena (I1673)
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402 | Die Eltern Rudolf und Margaretha Block wandert mit den Kindern am 27.03.1884 von Amsterdam mit dem Schiff Zaandam in die USA ein. Rudolf gibt als Beruf "Farmer" an. Sie nennt sich bei der Einwanderung Margje (http://castlegarden.org/). | Block, Rudolph Johann (I1400)
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403 | Die Eltern Rudolf und Margaretha Block wandert mit den Kindern am 27.03.1884 von Amsterdam mit dem Schiff Zaandam in die USA ein. Rudolf gibt als Beruf "Farmer" an. Sie nennt sich bei der Einwanderung Margje (http://castlegarden.org/). | Block, Behrend Jans (I1174)
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404 | Die Eltern sind bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet. Die Mutter wird als "Huishoulster" bezeichnet. Henricus ter Hazeborg "erkennen de Vader van dit Kind te zyn". | ter Hazeborg, ... (I0572)
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405 | Die erste Nennung der „Umeburch“ stammt aus dem Jahr 1447. Ulrich Cirksena kaufte Lyuppo to Ummeburch mit einem namhaften Betrag aus der Gefangenschaft in Groningen frei. | to Ummeborg, Lyuppo (I1409)
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406 | Die Familie "van Lingen" stellt seit etwa 1460 zwei Ratsherren und einen Bürgermeister in Emden und ist später in Norden ansässig. | van Lingen, Johan (I1468)
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407 | Die Familie Uldinga hat, wie die vier weitere Familien und Stifter Cirksena, tom Brok, Attena und Manninga, einen Abschlussstein mit ihrem Wappen im Chor der Ludgerikirche in Norden. | Uldinga, Bener von Eckel (I1513)
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408 | Die Fotos zeigen das Denkmal in Warsingsfehn (Kirche) und in Neermoor. | ter Hazeborg, Geerd (I0109)
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409 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Müntinga, Menne Jans (I1497)
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410 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Klaasen, Lucas (I1466)
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411 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Mensen, Haÿke (I1453)
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412 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Erdsena, Haike (I1359)
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413 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Siebens, Hoytet (I1257)
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414 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Leemhuis, Robert Lammers (I1256)
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415 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Groeneveld, Else Hinderiks (I1225)
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416 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Goeman, Monsieur Hindrik Harms (I1216)
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417 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Conring, Jobst Warners (I1186)
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418 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Vlaßkoper, Meister Otto (I0910)
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419 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Alrichs, Wiard tho Weener (I0885)
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420 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Sybens, Egbert (I0877)
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421 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Mennen, Wiart von der Haseborg (I0822)
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422 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Holtkamp, Monsieur Ontje Ontjes (I0647)
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423 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Hoytken, Sybo (I0626)
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424 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Eltjens, Ontje (I0620)
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425 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Groeneveld, Amos Elzen (I0457)
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426 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Pannenborg, Lucas Claessen (I0422)
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427 | Die Funktion des Deichrichter, Sielrichter, Rentmeister, Armenvorsteher oder Kirchvogt war Personen vorbehalten, die sich durch Grundbesitz sowie Ansehen von der Bevölkerung abhoben. "Die Führung der Deichverbände oblag den Deichrichtern. Stammten diese im späten Mittelalter hauptsächlich aus Mitgliedern der Häuptlingsfamilien, so wurde das Amt in der Frühen Neuzeit eine Domäne des Hausmannsstandes. Die Deichrichter wurden von den politisch voll berechtigten Mitgliedern des Deichverbandes gewählt und von der Landesherrschaft bestätigt. Neben der Beaufsichtigung des Deichwesens konnten sie in allen Deichangelegenheiten Anordnungen treffen und übten bei Streitfällen oder Vernachlässigung der Deiche richterliche Funktionen aus. Die Deichrichter bezogen ein kleines Gehalt und waren von den Deichlasten befreit – besonders letzterer Punkt trug dazu bei, dass sich ein solches Amt wohl tatsächlich rentieren konnte." "Die Wahl eines Deichrichters stellte im Deichverband ein Ereignis dar. Nach Beendigung der Wahl hatte der neu gewählte Deichrichter für ein ausschweifendes Gelage zu sorgen: Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht, bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten. Die darauf folgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt. Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag-und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier, Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391Gulden fällig. Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden. Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck, demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 170) "Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters. Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt." "Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes. Ähnliches gilt für die dem Sielrichter zur Seite gestellten Rentmeister, welche der Rechnungsführung vorstanden. Sie waren dem Sielrichter in seiner Position gleichgestellt. ... Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt." (Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 171) "Die Armenvorsteher, mancherorts auch Armenvögte genannt, verwalteten die Armenkasse und waren gelegentlich mit der Kontrolle des Gemeindezugangs beauftragt. Das überwiegend aus Legaten und Stiftungen bestehende Armenvermögen wurde dabei nicht selten zweckentfremdet: Da es im Gegensatz zum eher immobilen Kirchenvermögen überwiegend aus Barschaften bestand, bot es einen beliebten Fonds privater Kredite. Bei der häufig anzutreffenden Verknüpfung des Kirchen-und Armenvorsteheramtes hatte der Inhaber demnach die Kontrolle über beachtliche Vermögenswerte. Hier ist ein Grund für das eifersüchtige Wachen der Hausleute über den exklusiven Ämterzugang zu finden: Das Anvertrauen des Gemeindevermögens setzte einen beachtlichen lokalen Leumund voraus."(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen, S. 270) Im 16. und im frühen 17. Jahrhundert wurde das Amt des Armenvorstehers durch den Kirchenvorsteher ausgeübt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts konnte diese Tätigkeit auch auf andere Personen übertragen werden. Das Amt wurde in der Regel nur für kurze Zeiten vergeben. Es war ein Amt, dass finanziell nicht lohnenswert war, da die Entschädigung kaum die Ausgaben deckte. Es war jedoch eine ehrenvolle Tätigkeit, mit deren Titel man sich schmücken konnte. | Temmen, Jan ter Haseborg (I0332)
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428 | Die Galerieholländer-Windmühle in Stapelmoor wurde 1909 von Jan Luiken ter Haseborg erbaut und ist noch voll funktionsfähig. Für den Bau der Mühle wurde seine fast hundertjährige Stapelmoorer Ständermühle (Bockwindmühle), die auf dem Ballerschen Grundstück am Möhlenweg stand, abgerissen. Es wurden die 18,50 Meter langen Flügel und eine Hebevorrichtung zum Auswechseln der Mühlsteine übernommen. Über dem Mühlentor findet sich die Inschrift "JLTH BD 1909" - die Initialien von Jan Luiken und seiner Frau Bertha. 1919 verkauften seine Erben (über einen bestellen Vormund) die Mühle an den Müller Marikus Antoni Hemmen aus Victorbur. Sein Sohn Johann führte den Betrieb bis 1951 fort, der dann Anfang der 50er Jahre den Staffelstab an Beene Wichers weitergab. Dessen Sohn Heinz Wichers betrieb die Mühle bis zu seinem Tod im Jahre 2009. Seitdem halten die vier Töchter den Mühlenbetrieb aufrecht. | ter Haseborg, Jan Luiken Janssen (I0532)
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429 | Die Gedenktafel stammt vom Friedhof Möhlenwarf. | ter Haseborg, Everwien (I0461)
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430 | Die Geschwister Jan und Susanne sind im Jahr 1792 zur Welt gekommen. Sind sie Zwillinge? | Harms, Susanne (I0653)
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431 | Die Geschwister Jan und Susanne sind im Jahr 1792 zur Welt gekommen. Sind sie Zwillinge? | Harms, Jan (I0652)
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432 | Die Grabinschrift lautet: "Hier ruhet mit sechs Kindern Heepke S. Reinemann Ehefrau des S. H. Feenders". | Reinemann, Heepke Sieverts (I1304)
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433 | Die Haseborg ist wohl im Eigentum der Familie Zernemann geblieben, obwohl die ter Haseborgs dort gewirtschaftet haben. Möglicherweise haben sie den Hof zwischenzeitlich aber auch wieder "zurückgeerbt". An wen genau der Heerd nach dem Verkauf (vor 1728) durch die mit der Familie ter Haseborg verwandte Familie Zernemann ging, ist nicht bekannt. Am 20. September 1746 kaufte Hinrich Gryze von dem Kapitän Rudolf Carl Stiesser und Carl Ludewig Heiland et Consorten die Haseborg für 6500 Reichstaler ostfriesisch. Die Familie Gryze hatte bereits in den Jahren zuvor einige Ländereien von der Familie ter Haseborg erworben. Hinrich Gryze gehörte zu der alteingesessenen und einflußreichen Familie Gryze (Grijze) und war der Urururgroßvater des letzten Eigentümers der Haseborg. 1912 mußte die Familie Gryze Land und Hof wegen der geplanten Emsbegradigung an den Fiskus verkaufen. | zu der Haseborch, Etta Wierdts (I0824)
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434 | Die Haseborg wird sehr wahrscheinlich später auf dem Land gebaut, auf dem vorher die Ummeborg (auch "Huweghenborch, Humeghenborch) stand. | to Ummeborg, Lyuppo (I1409)
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435 | Die Hochzeit des Paares hat nicht stattgefunden, die Verlobung wurde aufgehoben (der Kirchenbuchführer unterschreibt am 9. August 1873). | Gras, Klasina (I0317)
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436 | Die Hochzeit des Paares hat nicht stattgefunden, die Verlobung wurde aufgehoben (der Kirchenbuchführer unterschreibt am 9. August 1873). | ter Haseborg, Everwinn (I0293)
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437 | Die Hochzeit fand wohl zwischen 1911 und 1916 statt. 1911 lebt sie noch im Haushalt ihrer Eltern, 1916 in einem Haushalt mit ihrem Mann. | Keast, Abbiegail Irene (I1904)
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438 | Die jüngeren Geschwister werden ab 1699 in Weener geboren. | Vietor, Martha (I1473)
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439 | Die Kellerfenster seines Hauses hatten die Form eines Bullauges. | Janssen, Jan Luiken (I0708)
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440 | Die Kinder aus der Ehe von Sibo und Etta heißen: - Occa Crumminga oo Dr. Johan Slüter (2.oo Gepke Janssen) - Foelke Crumminga (+ vor 25.04.1607) oo 29.06.1606 Leo Dornbusch - Enneke Crumminga 1.oo Tammo v. Bollinghusen, 2.oo 21.10.1621 Wessel von Füllen 3.oo Friedrich Hoyer | Crumminga, Sibo Louwerts zu Bingum (I0880)
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441 | Die Kinder aus der Ehe von Sibo und Etta heißen: - Occa Crumminga oo Dr. Johan Slüter (2.oo Gepke Janssen) - Foelke Crumminga (+ vor 25.04.1607) oo 29.06.1606 Leo Dornbusch - Enneke Crumminga 1.oo Tammo v. Bollinghusen, 2.oo 21.10.1621 Wessel von Füllen 3.oo Friedrich Hoyer | Jarchena, Etta (I0875)
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442 | Die Kinder des Paares heißen: - Focke Feiken (er wird 1559 und in einem Prozess von 1615-1658 genannt (Rep. 101 677, 678)) - Garlich Feiken oo mit der Schwester des Gerst Evers zu Jemgum (ihre Kinder: Focke, Jürgen oo Etta v. Lengen, Feiken oo Gesa ter Braeck). Garlich wurde von Uko Focken und Sybern aufgezogen und führte zu Uko Fockens Lebzeiten dessen "Märckzeichen unnd nahmen". Garlich soll er ein sehr verwerfliches Leben geführt habe. Ihm wird "Unzucht mit den Mägden" vorgeworfen (Rep. 101 677, 678) Seine Kinder bzw. Enkel führen einen Prozess (1602-1610) wegen der Erbschaft des Uko Focken (Rep. 10 463-466). - Ulbeth Feiken (Rep. 101 677, 678) | Ulberdes, Feiko upt Wold (I1590)
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443 | Die Kinder des Paares heißen: - Sophia Unken (oder Sophia von Leer, + Hinte 1584) oo Aylt Freese (2. oo mit Essa Beninga) - Armgard Unken (oder Armgard von Leer) 1. oo Arndt Freese (+22.07.1582, begraben in Leer) 2. oo Gerard Harerwyk Er baute die Unkenburg von einer Speicherburg zu einer Wohnburg um. Er fügte dem Turm einen eingeschossigen u-förmigen Anbau an, nahm im Turm eine Raumaufteilung vor und gestaltete den geradlinigen Giebel zu einem schlichten Renaissance-Giebel um. Die in ihrem Erscheinungsbild nun deutlich veränderte Unkenburg trägt seither den Namen Harderwykenburg. | Swickers, Elsebe (I1559)
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444 | Die Kinder des Paares heißen: - Sophia Unken (oder Sophia von Leer, + Hinte 1584) oo Aylt Freese (2. oo mit Essa Beninga) - Armgard Unken (oder Armgard von Leer) 1. oo Arndt Freese (+22.07.1582, begraben in Leer) 2. oo Gerard Harerwyk Er baute die Unkenburg von einer Speicherburg zu einer Wohnburg um. Er fügte dem Turm einen eingeschossigen u-förmigen Anbau an, nahm im Turm eine Raumaufteilung vor und gestaltete den geradlinigen Giebel zu einem schlichten Renaissance-Giebel um. Die in ihrem Erscheinungsbild nun deutlich veränderte Unkenburg trägt seither den Namen Harderwykenburg. | Unicken, Hayo tho Leer (I1506)
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445 | Die Kinder des Paares heißen: - Uhden zu Weener (Kinder: Teda Uden, Frauwe Uden oo Memme Ulferts, Tyake Uden oo Reint Siebels), - Wabe oo Pauwe (ihre Kinder: Sirk Pauwen oo Gepke, Bilke Pauwen) (Rep. 234 58) - Frauwe (ihre Kind: Hero Bonhauß) Teda, Tyake, Frawe Udens, Sirck, Bilke und Hero führen einen Prozess um das Erbe des Uko Focken 1602-1610 (Rep. 101 463-466) | von Aylingewer, Hero (I0867)
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446 | Die Kinder werden als Zwillinge geboren. Die Mutter stirbt am Tag ihrer Geburt. Aaffien und Henderikus werden nur 21 Tage alt. Ein Vater wurde nicht angegeben. | ter Hazeborg, Aaffien (I1003)
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447 | Die Kinder werden als Zwillinge geboren. Die Mutter stirbt am Tag ihrer Geburt. Aaffien und Henderikus werden nur 21 Tage alt. Ein Vater wurde nicht angegeben. | ter Hazeborg, Henderikus (I1001)
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448 | Die Leichenpredigt für Isempt von Hatzum wurde am 26.09.1611 abgerechnet. Am 3.7.1612 wurde im Kirchenrechnungsbuch vermerkt, dass an Legaten 50 Taler und am 24.12.1612 25 Taler durch "Isebrand von Hatzum nahgelatene Witfrau, so sel. Herschup den Armen versprochen" wurde. Weiteres in: RZ: Der Deichwart, 09.09.1967 (Dort ist die Geburt mit 09.02.1546 angegeben) | von Hatzum, Isempt (I0805)
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449 | Die Meckena stammen von einer Burg in Jemgum. Nach der Wappenverleihung nennen sie sich "von Meckenaborg". | Meckena, Etta (I1371)
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450 | Die Mutter stirbt am 20.07.1851 an den Folgen der Entbindung. Ein Kind wird nicht genannt. | Foget, ... (I1873)
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